Wir unterstützen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden beim (Wieder-) Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Voraussetzung ist die Beauftragung durch Rehabilitationsträger, z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft.
Was Sie wissen sollten
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Das Angebot ist kostenfrei.
Beratungen können auf Wunsch auch als Videochat über Ihren Computer stattfinden.