Wir beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die (schwer-) behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten. Dabei gilt es, die individuellen Besonderheiten der Person und der Behinderung mit den Belangen des Betriebes oder des Unternehmens in Einklang zu bringen.
Wir informieren, beraten und unterstützen:
im Umgang mit (schwer-) behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zwar behinderungsspezifisch,
d.h. es gibt jeweils eigene Fachkräfte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hörbehinderung,
Sehbehinderung, körperlicher Behinderung, geistiger Behinderung oder seelischer Behinderung
Abgleich von Anforderungen und Fähigkeiten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
bei der Lösung von Konflikten im Einzelfall
bei Fragen zu Fördermöglichkeiten des LVR Inklusionsamtes, der Fachstellen für behinderte Menschen
im Arbeitsleben, der Bundesagentur für Arbeit und anderen Rehabilitations-Trägern bei der Beantragung notwendiger Förderleistungen
Auf Wunsch führen wir auch in Ihrem Betrieb Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen durch:
Vorstellung der Arbeit des Integrationsfachdienstes
Seelische Behinderung im Arbeitsleben